Steuerberatung für Selbstständige in Osnabrück: Erklärung, EÜR und Fristen ohne Apparat

Sie arbeiten allein oder mit wenigen Menschen und wollen Ihre Zeit in Ihre Arbeit stecken, nicht in Formulare. Wir machen Ihre Erklärungen, Ihre EÜR und Ihre Umsatzsteuer, überwachen die Fristen und sagen Ihnen einmal im Jahr, was Sie steuerlich besser machen können.

Selbstständige
Selbstständige

Das übernehmen wir für Sie

Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Aus Ihren Belegen, digital eingereicht. Einmal im Jahr fertig, mit Erklärung, was drin steht.

Steuererklärungen

Einkommensteuer, Umsatzsteuer, wo nötig Gewerbesteuer. Mit Fristenkalender, den wir überwachen.

Umsatzsteuer-Entscheidungen

Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung, Ist- oder Soll-Versteuerung. Wir rechnen es einmal durch und wenden es dann jedes Jahr gleich an.

Buchhaltung nach Bedarf

Monatlich, quartalsweise oder zum Jahresende. Sie entscheiden den Rhythmus, wir richten ihn ein.

So läuft es ab

Vom ersten Gespräch bis zur laufenden Betreuung

01
Erstgespräch

Dreißig Minuten, kostenfrei, bei uns in Osnabrück oder per Video. Sie erzählen, wir hören zu und fragen nach.

02
Angebot

Innerhalb weniger Tage: Umfang, Honorarrahmen, Ihr Ansprechpartner. Schriftlich, ohne Kleingedrucktes.

03
Übergabe

Wir holen Unterlagen und Fristen bei Ihrer bisherigen Kanzlei ein. Sie müssen niemandem hinterhertelefonieren.

04
Laufender Betrieb

Feste Termine, monatliche Auswertung, Belege über das Portal. Und ein Anruf, bevor etwas fällig wird.

Häufige Fragen

Was uns Mandanten vorab fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Sie bekommen eine Antwort, keine Broschüre.

Erstgespräch vereinbaren

Wenn Sie mehr als zwei Abende im Jahr mit ELSTER verbringen oder schon einmal eine Frist verpasst haben: ja. Den Honorarrahmen bekommen Sie schriftlich nach dem Erstgespräch.

Nein. Der Rhythmus richtet sich nach Ihrer Umsatzsteuerpflicht. Viele Selbstständige reichen quartalsweise ein, manche einmal im Jahr.

Das sind die Standardfragen der EÜR. Wir fragen sie einmal ab und wenden die Regeln jedes Jahr gleich an, ohne dass Sie sie sich merken müssen.

Anrufen. Wir holen die Erklärung nach und beantragen, wenn Gründe vorliegen, den Erlass des Zuschlags. Je schneller, desto besser.

Ja, über unsere Steuerberatungsgesellschaft. Einspruch, Fristverlängerung, Betriebsprüfung: Sie müssen nicht selbst mit dem Finanzamt sprechen.

Kontakt

Lassen Sie uns über Ihre Zahlen sprechen.

Erstgespräch kostenfrei. Antwort innerhalb eines Werktags. T +49 541 3502005.

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