Steuerberatung für Selbstständige in Osnabrück: Erklärung, EÜR und Fristen ohne Apparat
Sie arbeiten allein oder mit wenigen Menschen und wollen Ihre Zeit in Ihre Arbeit stecken, nicht in Formulare. Wir machen Ihre Erklärungen, Ihre EÜR und Ihre Umsatzsteuer, überwachen die Fristen und sagen Ihnen einmal im Jahr, was Sie steuerlich besser machen können.

Das übernehmen wir für Sie
Aus Ihren Belegen, digital eingereicht. Einmal im Jahr fertig, mit Erklärung, was drin steht.
Einkommensteuer, Umsatzsteuer, wo nötig Gewerbesteuer. Mit Fristenkalender, den wir überwachen.
Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung, Ist- oder Soll-Versteuerung. Wir rechnen es einmal durch und wenden es dann jedes Jahr gleich an.
Monatlich, quartalsweise oder zum Jahresende. Sie entscheiden den Rhythmus, wir richten ihn ein.
Leistungen, die oft zusammen gebucht werden
Steuerberatung
Erklärungen, Fristen, Betriebsprüfung. Und jemand, der das Finanzamt für Sie anruft.
Mehr dazuJahresabschluss
Bilanz oder EÜR, Offenlegung, Berichtspaket für die Bank. Termin steht schon im Januar fest.
Mehr dazuFinanzbuchhaltung
Belege per App oder Portal, BWA bis zum 15. des Folgemonats, keine Überraschungen im Abschluss.
Mehr dazuFreie Berufe
EÜR oder Bilanz, Ist-Versteuerung, Bürogemeinschaft. Einmal richtig entschieden, jedes Jahr Zeit gespart.
Mehr dazuVom ersten Gespräch bis zur laufenden Betreuung
Dreißig Minuten, kostenfrei, bei uns in Osnabrück oder per Video. Sie erzählen, wir hören zu und fragen nach.
Innerhalb weniger Tage: Umfang, Honorarrahmen, Ihr Ansprechpartner. Schriftlich, ohne Kleingedrucktes.
Wir holen Unterlagen und Fristen bei Ihrer bisherigen Kanzlei ein. Sie müssen niemandem hinterhertelefonieren.
Feste Termine, monatliche Auswertung, Belege über das Portal. Und ein Anruf, bevor etwas fällig wird.
Was uns Mandanten vorab fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Sie bekommen eine Antwort, keine Broschüre.
Erstgespräch vereinbarenWenn Sie mehr als zwei Abende im Jahr mit ELSTER verbringen oder schon einmal eine Frist verpasst haben: ja. Den Honorarrahmen bekommen Sie schriftlich nach dem Erstgespräch.
Nein. Der Rhythmus richtet sich nach Ihrer Umsatzsteuerpflicht. Viele Selbstständige reichen quartalsweise ein, manche einmal im Jahr.
Das sind die Standardfragen der EÜR. Wir fragen sie einmal ab und wenden die Regeln jedes Jahr gleich an, ohne dass Sie sie sich merken müssen.
Anrufen. Wir holen die Erklärung nach und beantragen, wenn Gründe vorliegen, den Erlass des Zuschlags. Je schneller, desto besser.
Ja, über unsere Steuerberatungsgesellschaft. Einspruch, Fristverlängerung, Betriebsprüfung: Sie müssen nicht selbst mit dem Finanzamt sprechen.
Lassen Sie uns über Ihre Zahlen sprechen.
Erstgespräch kostenfrei. Antwort innerhalb eines Werktags. T +49 541 3502005.
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