Steuererklärung für Privatpersonen in Osnabrück: ernst genommen, nicht nebenbei

Vermietete Wohnung, Kapitalerträge, Abfindung, zwei Arbeitgeber im Jahr: Sobald die Erklärung mehr ist als eine Lohnsteuerbescheinigung, lohnt sich ein Profi. Wir erstellen Ihre Erklärung, prüfen den Bescheid und legen Einspruch ein, wenn das Finanzamt anders rechnet als wir.

Privatpersonen
Privatpersonen

Das übernehmen wir für Sie

Einkommensteuererklärung

Vollständig und fristgerecht. Mit Steuerberatung haben Sie mehr Zeit für die Abgabe als ohne.

Vermietung und Verpachtung

Mieteinnahmen, Werbungskosten, Abschreibung. Sauber dokumentiert, damit es beim Verkauf keine Überraschung gibt.

Bescheidprüfung und Einspruch

Jeder Bescheid wird mit der Erklärung abgeglichen. Bei Abweichungen legen wir Einspruch ein, ohne dass Sie sich kümmern müssen.

Unterlagen digital

Belege per App oder Portal, Bescheide als PDF. Kein Papier, das Sie aufheben müssen.

So läuft es ab

Vom ersten Gespräch bis zur laufenden Betreuung

01
Erstgespräch

Dreißig Minuten, kostenfrei, bei uns in Osnabrück oder per Video. Sie erzählen, wir hören zu und fragen nach.

02
Angebot

Innerhalb weniger Tage: Umfang, Honorarrahmen, Ihr Ansprechpartner. Schriftlich, ohne Kleingedrucktes.

03
Übergabe

Wir holen Unterlagen und Fristen bei Ihrer bisherigen Kanzlei ein. Sie müssen niemandem hinterhertelefonieren.

04
Laufender Betrieb

Feste Termine, monatliche Auswertung, Belege über das Portal. Und ein Anruf, bevor etwas fällig wird.

Häufige Fragen

Was uns Mandanten vorab fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Sie bekommen eine Antwort, keine Broschüre.

Erstgespräch vereinbaren

Mit Steuerberatung für das Jahr 2025 bis zum 1. März 2027, ohne bis zum 31. Juli 2026. Wir halten den Termin in Ihrem Fristenkalender.

Ja, jeden. Weicht das Finanzamt von der Erklärung ab, bekommen Sie eine Nachricht und wir legen Einspruch ein.

Ja, über das Mandantenportal oder per App. Wenn Sie Papier bevorzugen, geht das auch.

Wenn Sie Werbungskosten über der Pauschale, Vermietung, Kapitalerträge oder mehrere Einkommensquellen haben: fast immer. Im Erstgespräch schätzen wir das ehrlich ein.

Nach der Steuerberatervergütungsverordnung, abhängig von Ihren Einkünften. Den Betrag nennen wir Ihnen vorab.

Kontakt

Lassen Sie uns über Ihre Zahlen sprechen.

Erstgespräch kostenfrei. Antwort innerhalb eines Werktags. T +49 541 3502005.

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