Steuererklärung für Privatpersonen in Osnabrück: ernst genommen, nicht nebenbei
Vermietete Wohnung, Kapitalerträge, Abfindung, zwei Arbeitgeber im Jahr: Sobald die Erklärung mehr ist als eine Lohnsteuerbescheinigung, lohnt sich ein Profi. Wir erstellen Ihre Erklärung, prüfen den Bescheid und legen Einspruch ein, wenn das Finanzamt anders rechnet als wir.

Das übernehmen wir für Sie
Vollständig und fristgerecht. Mit Steuerberatung haben Sie mehr Zeit für die Abgabe als ohne.
Mieteinnahmen, Werbungskosten, Abschreibung. Sauber dokumentiert, damit es beim Verkauf keine Überraschung gibt.
Jeder Bescheid wird mit der Erklärung abgeglichen. Bei Abweichungen legen wir Einspruch ein, ohne dass Sie sich kümmern müssen.
Belege per App oder Portal, Bescheide als PDF. Kein Papier, das Sie aufheben müssen.
Leistungen, die oft zusammen gebucht werden
Steuerberatung
Erklärungen, Fristen, Betriebsprüfung. Und jemand, der das Finanzamt für Sie anruft.
Mehr dazuJahresabschluss
Bilanz oder EÜR, Offenlegung, Berichtspaket für die Bank. Termin steht schon im Januar fest.
Mehr dazuImmobilien und Vermietung
Mieteinnahmen, AfA, Erhaltung oder Herstellung, Privat oder GmbH. In Zahlen, nicht in Paragrafen.
Mehr dazuVom ersten Gespräch bis zur laufenden Betreuung
Dreißig Minuten, kostenfrei, bei uns in Osnabrück oder per Video. Sie erzählen, wir hören zu und fragen nach.
Innerhalb weniger Tage: Umfang, Honorarrahmen, Ihr Ansprechpartner. Schriftlich, ohne Kleingedrucktes.
Wir holen Unterlagen und Fristen bei Ihrer bisherigen Kanzlei ein. Sie müssen niemandem hinterhertelefonieren.
Feste Termine, monatliche Auswertung, Belege über das Portal. Und ein Anruf, bevor etwas fällig wird.
Was uns Mandanten vorab fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Sie bekommen eine Antwort, keine Broschüre.
Erstgespräch vereinbarenMit Steuerberatung für das Jahr 2025 bis zum 1. März 2027, ohne bis zum 31. Juli 2026. Wir halten den Termin in Ihrem Fristenkalender.
Ja, jeden. Weicht das Finanzamt von der Erklärung ab, bekommen Sie eine Nachricht und wir legen Einspruch ein.
Ja, über das Mandantenportal oder per App. Wenn Sie Papier bevorzugen, geht das auch.
Wenn Sie Werbungskosten über der Pauschale, Vermietung, Kapitalerträge oder mehrere Einkommensquellen haben: fast immer. Im Erstgespräch schätzen wir das ehrlich ein.
Nach der Steuerberatervergütungsverordnung, abhängig von Ihren Einkünften. Den Betrag nennen wir Ihnen vorab.
Lassen Sie uns über Ihre Zahlen sprechen.
Erstgespräch kostenfrei. Antwort innerhalb eines Werktags. T +49 541 3502005.
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